Feuerbestattung im Rahmen einer Sozialbestattung in Berlin und Umgebung
Die Feuerbestattung ist eine der häufigsten Bestattungsformen in Deutschland – auch im Rahmen einer Sozialbestattung. Sie ermöglicht einen würdevollen und schlichten Abschied, selbst wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind. Als erfahrenes Bestattungsunternehmen in Berlin begleiten wir Sie kompetent und einfühlsam bei der Organisation einer Feuerbestattung.
Der Ablauf einer Feuerbestattung bei einer Sozialbestattung
Bei einer Sozialbestattung wird der Verstorbene zunächst in einem einfachen, aber würdevollen Sarg in ein Krematorium überführt. Dort erfolgt die Einäscherung, frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Die Asche wird in eine gesetzlich vorgeschriebene Aschekapsel gefüllt, die anschließend in eine Urne eingesetzt wird.
Im Rahmen der Sozialbestattung erfolgt die Urnenbeisetzung meist in einem schlichten Reihengrab oder einem Gemeinschaftsfeld auf einem städtischen Friedhof in Berlin oder Umgebung. Auch bei dieser einfachen Form der Beisetzung achten wir auf einen respektvollen Umgang und eine ordentliche Versorgung des Verstorbenen sowie – wenn gewünscht – einen stillen Moment des Abschieds. Zwar sind im Rahmen einer Sozialbestattung keine kostenintensiven Extras enthalten, dennoch ist es uns ein besonderes Anliegen, jeden Abschied so würdevoll wie möglich zu gestalten.
Häufig gestellte Fragen zur Feuerbestattung im Rahmen einer Sozialbestattung
Wie lange dauert es von der Einäscherung bis zur Beisetzung?
Die Urnenbeisetzung findet in der Regel 10 bis 25 Tage nach dem Tod statt, abhängig von behördlichen Vorgaben und Abstimmungen mit dem Friedhof.
Ist ein Sarg für die Feuerbestattung zwingend erforderlich?
Ja, auch bei einer Feuerbestattung im Rahmen einer Sozialbestattung ist ein schlichter Sarg gesetzlich vorgeschrieben. Dieser wird mit dem Verstorbenen kremiert.
Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?
Im Rahmen einer genehmigten Sozialbestattung übernimmt das Sozialamt die notwendigen Kosten für Krematorium, Urne, Grabstelle und Verwaltungsgebühren. Wir informieren Sie transparent über alle enthaltenen Leistungen.
Können Angehörige an der Urnenbeisetzung teilnehmen?
Ja, eine stille Begleitung ist möglich. Auch eine kurze, persönliche Verabschiedung kann – je nach Friedhof – individuell abgestimmt werden.