FAQ zum Thema Sozialbestattung
Was ist eine Sozialbestattung und wer hat Anspruch darauf?
Eine Sozialbestattung erfolgt, wenn die nächsten Angehörigen finanziell nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen. In solchen Fällen übernimmt das zuständige Sozialamt die notwendigen Kosten gemäß § 74 SGB XII. Anspruch haben insbesondere Personen mit geringem Einkommen, Rentner, Arbeitslose oder Erwerbsunfähige.
Welche Bestattungsarten sind im Rahmen einer Sozialbestattung möglich?
Im Rahmen einer Sozialbestattung bieten wir sowohl Erd- als auch Feuerbestattungen an. Die Entscheidung liegt bei den Angehörigen, wobei wir Sie umfassend beraten, um die passende Form des Abschieds zu finden.
Wie unterstützt Gerda Messmer Bestattungen e. K. bei der Beantragung einer Sozialbestattung?
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Von der Bereitstellung der erforderlichen Formulare bis hin zur Kommunikation mit dem Sozialamt stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt und fristgerecht erledigt werden.
Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Kostenübernahme benötigt?
Für den Antrag sind unter anderem folgende Dokumente erforderlich:
• Sterbeurkunde des Verstorbenen
• Nachweise über Einkommen und Vermögen der Angehörigen
• Mietvertrag oder Nachweis über Wohnkosten
• Nachweise zu laufenden Verpflichtungen
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung und Beschaffung dieser Unterlagen.
Kann ich den Bestatter und den Friedhof frei wählen?
Ja, trotz Kostenübernahme durch das Sozialamt haben Sie das Recht, den Bestatter Ihres Vertrauens sowie den Friedhof auszuwählen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Organisation.
Welche Leistungen sind in einer Sozialbestattung enthalten?
Eine Sozialbestattung umfasst die notwendigen Leistungen für eine einfache, aber würdevolle Bestattung. Dazu gehören unter anderem:
• Überführung des Verstorbenen
• Hygienische Versorgung und Einkleidung
• Bereitstellung eines schlichten Sarges oder einer Urne
• Organisation und Durchführung der Beisetzung
Zusätzliche Leistungen wie erweiterter Blumenschmuck oder besondere Zeremonien sind möglich, müssen jedoch privat finanziert werden.
Was passiert, wenn ich die Bestattungskosten nicht tragen kann und keinen Antrag stelle?
Sollten Sie als bestattungspflichtige Person die Organisation der Bestattung verweigern oder keinen Antrag auf Kostenübernahme stellen, beauftragt das zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt die notwendige Bestattung. Die anfallenden Kosten werden anschließend von Ihnen zurückgefordert.
Wie gewährleistet Gerda Messmer Bestattungen e. K. eine würdevolle Sozialbestattung?
Unabhängig von den finanziellen Gegebenheiten legen wir größten Wert auf einen respektvollen und individuellen Abschied. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass jede Bestattung mit der gebotenen Sorgfalt und Empathie durchgeführt wird, um dem Verstorbenen und den Angehörigen gerecht zu werden.